Die aktuelle Landesverordnung sieht für den Hallensport die Möglichkeit der 2G Regelung vor.
Mit der Einhaltung einer maximalen Personenanzahl in den Hallen können wir das vor Ort umsetzen.
Das bedeutet die Testpflicht entfällt.
Es besteht weiterhin die Notwendigkeit eine FFP2 Maske in geschlossenen Räumen zu tragen.
Beim Sport darf die Maske abgenommen werden.