Die Region Hannover hat 2 G für Sportstätten ausgerufen.
Wir können euch also nur noch empfangen wenn ihr
vollständig gegen Covid 19 geimpft seid oder einen Nachweis über eine Genesung vorlegen könnt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gelten als geimpft oder genesen.
Personen die sich nicht Impfen lassen dürfen, benötigen einen negativen Tests
nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 nach Niedersächsische Corona-Verordnung und das dazugehörige Attest.
Das bedeutet für euch:
– kein Slotbuchung mehr – Ihr könnt solange belieben wie ihr möchtet, ganz spontan
– ihr könnt die Maske direkt nach dem Checkin fallen lassen – ihr könnt sie aber auch auflassen
– die Abstandsregeln müssen nicht mehr eingehalten werden